Grundsätzlich gelten die in der Landesverordnung vom 26. Juni genannten Abstandsgebote und Kontaktbeschränkungen fort.
Für die Ausübung des Vereinssports wurden am 12. August 2020 Sonderregelung abweichend der Landesverordnung vereinbart. Diese spiegeln sich in diesem Konzept wieder.
Es gibt eine neue Version Corona Nachverfolgungsnachweis mit Stand 15. August 2020. Die Nachweise sind redaktionell überarbeitet worden und die PDF-Datei ist nun am PC vorausfüllbar! Schon ausgedruckte Exemplare mit Stand 22 Mai 2020 können aufgebraucht werden. Den Link auf diese Datei findet ihr nachfolgend im Dokument und auf der VfR-Web-Seite unter Download.
Natürlich kann dieses Konzept nicht alle Eventualitäten abbilden. Es gilt in hoher Eigenverantwortung aller Sportler*innen, sich und andere durch das persönliche Verhalten nicht zu gefährden!
1. Die Nachverfolgungsnachweise sollen bereits zu Hause ausgefüllt werden. Mit dem Ausfüllen bescheinigt der/die Trainingsteilnehmer*in nicht nur seine Erreichbarkeit, sondern auch den persönlich unbedenklichen Gesundheitszustand und den im Haushalt lebenden Personen! Schließlich wollen wir alle nicht, dass Teilnehmer*innen mit Anzeichen von Erkältungssymtomen bei sich oder Angehörigen zum Sport auftauchen. Das erklärt auch, warum zu jedem Training dieser Nachweis als Selbsterklärung erneut erforderlich ist!!
2. Nach dem Training sind die Kontaktnachweise durch die Übungsleiter*innen zeitnah in die Geschäftsstelle zu bringen (so schnell als möglich, dass erspart das aufwendige hinterher telefonieren). Dort werden die Nachweise nach Datum sortiert abgelegt und nach hder vorgeschriebenen Aufbewahrungsfrist datenschutzkonform vernichtet. Eine elektronische Aufbereitung der Nachweise findet nicht statt.
3. Ein benanntes Vorstandsmitglied überwacht das E-Mail Postfach unseres lückenlos. Diese ständige Erreichbarkeit praktizieren wir bereits seit Wiederaufnahme des Vereinssports!
4. Erreicht uns ein Anruf bezüglich einer Nachverfolgung, fährt außerhalb der Öffnungszeiten des Vorstandsmitglied in die Geschäftsstelle und gibt die gewünschte Daten telefonisch anhand der vorliegenden Nachweise durch. Vorstandsmitglieder haben grundsätzlich keinen Zugriff auf die elktronische Mitgliederverwaltung. Es können also nur die Daten weitergegeben werden, die auf den Nachweisen vorhanden sind. Wird da irgendein Mist gebaut, wird der Vorstand sicher die betreffenden Personen zur Rechenschaft ziehen, zumal Fehlverhalten inzwischen bußgeldbewährt sind.
5. Mit diesem Verfahren werden wir sowohl den Anforderungen des Datenschutzes als auch der Hygiene gerecht. Es gibt sicher elegantere Möglichkeiten der Nachverfolgung, wie zum Beispiel die Erfassung mit QR-Codes oder ähnlichem. Unsere Mitglieder verfügung aber schlichtweg nicht durchgehend über die technische Ausstattung, um an solchen Verfahren teilzuhaben. Dann lieber mit ein bisschen Aufwand für alle gleich: "Zettel" ausfüllen! Wir denken schon, dass das zumutbar ist.
Für das Betreten der Sporthalle gilt verpflichtend das Tragen eines "Mund-Nase-Schutzes".
Es ist den begleitenden Personen grundsätzlich nicht gestattet, die Sportstätten zu betreten.
Beim Sport in der Sporthalle bitte ausreichend lüften!!! Ein Liga und Wettkampfbetrieb ist ohne Zuschauer generell zulässig. Bitte die entsprechenden Empfehlungen der Fachverbände beachten!
In den Sporthallen sind Zuschauer/Besucher generell untersagt.
Auf den Außenanlagen sind Zuschauer dann zulässig, wenn vorher durch die Verantwortlichen ein Veranstaltungs- und Hygienekonzept vorgelegt wurde. Die 10 Leitplanken des Deutschen Olympischen Sportbundes und die Empfehlungen der Fachverbände sind immer zu beachten.
11. Gemeinsam genutztes Trainings- Wettkampfgegenstände sind vor Ende des Trainings/Wettkampfs zu reinigen und desinfizieren. Das dazu notwendige Flächen-Desinfektionsmittel wird über die Spartenleiter*innen beschafft. Bitte die Gebrauchshinweise bei der Ausbringung des Desinfektionsmittels beachten. Zum Abwischen bitte geeignete Tücher mitbringen, die sich bei mindestend 60° waschen lassen.
12. Die Trainingszeiten sind so zu verkürzen, dass sich an den Treffpunkten kein Begegnungsverkehr einstellt.
13. Nach Trainingsende sind die Teilnehmer*innen zu einer festzulegenden Uhrzeit zum vereinbarten Treffpunkt zurückzuführen.
14. Vorgaben zur maximalen Belegungsdichte in den Sporthallen:
Grundlage für die neue Belegungsdichte bildet für dieses Konzept die Fachempfehlung des Deutschen Handballbundes vom 14. Juli 2020 als eine der dynamischsten Sportarten mit Körperkontakt m Bereich Stufe 7 Wettkampfsbetrieb. Dort ist unter Nichteinhalung des Abstandes ohne Mund-und Nase Schutz eine Anzahl von 42 genannt (16 Spiler*innen pro Mannschaft, 8 Offiziell und 2 Schiedsrichter). Das macht auf die Größe der Wettkampfstätte Wulfsteerthalle 24 qm pro Person bei hoher Dynamik. Für nicht dynamische Sportarten verringert sich dieser Wert auf 12 qm pro Person. Steht für ein Training nur ein Teil der Sporthalle zur Verfügung, verringert sich die Max-Anzahl entsprechend auf diesen Teil.
Vorgabe zur maximalen Belegungsdichte auf den Außensportanlagen/Außenbereich
Innerhalb der Trainingsgruppen auf den Außensportanlagen / im Außenbereich gibt es keine Höchstgrenze.
Ergänzende Angaben zum Liga- und Wettkampfbetrieb (auch Testspiele)
Bei der Planung von Liga- und Wettkampfbetrieb einschließlich Testspiele sind vorher Absprachen mit der Gastmannschaft hinsichtlich Treffpunkte zu vereinbaren, um Begegnungsverkehr außerhalb der Spielfläche zu vermeiden. Die Gastmannschaft ist selber für das Nichteinhalten ihrer Teilnehmer verantwortlich. Der Verantwortliche der Heimmannschaft muss sich aber eine Erreichbarkeit der Gastmannschaft aushändigen lassen, unter der eine Kontaktverfolgung der Gastmannschaft vollzogen werden kann.
Bei Überschreiten der definierten Höchstgrenzen z.B. durch Zeitnehmer und sonstigem notwendigem Funktionspersonal gilt für diese Personen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.
Ergänzung des 1. Konzept Hygiene- und Verhaltensregeln beim VfR durch die Spartenleitungen
Die jeweilige Spartenleitung kann in Absprache mit dem Vorstand zusätzliche Hygiene- und Verhaltensregeln im Bereich der Sparte anordnen.
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